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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Betastraße 6 - 8, 85774 Unterföhring (nachfolgend Vodafone genannt) gewährt dem Kunden auf der Basis seiner WLAN-Hotspots den Zugang zum Internet gemäß seinem Auftrag, den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste WLAN-Hotspot-Einzelprodukte (nachfolgend PL genannt) sowie der Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot-Einzelprodukte (nachfolgend NB genannt ), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden. 1. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Auftragsbestätigung oder durch die Bereitstellung der Leistung durch Vodafone zustande. 2. Leistungsumfang 2.1. Vodafone ermöglicht dem Kunden über seine WLAN-Hotspots den drahtlosen Zugang zum Internet gemäß seinem Auftrag in Verbindung mit den NB, der PL sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen WLAN-Hotspot-Einzelprodukte. Insbesondere auf Abschnitt A. der NB wird verwiesen. 2.2. Die Nutzung ist an allen Hotspots von Vodafone mit der Netzkennung ¿Vodafone Hotspot¿ möglich, jedoch nur mit dem Gerät, mit dem das Produkt gebucht wurde. Bei Gutscheincodes ist hiervon abweichend das Gerät maßgebend, mit dem der Gutscheincode eingelöst wurde. Bei der ¿WLAN-Hotspot-Flat¿ ist die Nutzung geräteunabhängig möglich. 2.3. Die Übertragungsgeschwindigkeit pro Hotspot-Nutzer beträgt bis zu 8 Mbit/s im Download und bis zu 2 Mbit/s im Upload. 2.4. Dienstebereitstellung 2.4.1. Bei dem Produkt ¿WLAN-Hotspot-Flat¿ steht der Dienst nach erstmaligem Anlegen eines Hotspot-Logins oder nach Anmeldung durch Eingabe der Login-Daten für das Kundenportal und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen am entsprechenden Hotspot zur Verfügung. Nachfolgend ist eine Nutzung an entsprechenden Hotspots zu den jeweiligen Konditionen nach Login möglich; geänderte Nutzungsbedingungen sind erneut zu akzeptieren. Sofern bei einem Login entsprechend dem vorangegangenen Satz ein Endgerät zur automatischen Einwahl registriert wird, steht der Dienst automatisch zu Verfügung, sobald Kunden mit diesem Gerät in den Bereich eines entsprechenden Hotspots von Vodafone gelangen. Geänderte Nutzungsbedingungen sind nach Aufforderung durch Vodafone erneut zu akzeptieren, andernfalls ist eine automatische Einwahl nicht mehr möglich. Nach erfolgtem Login können bis zu 3 weitere Nutzerkonten angelegt werden. 2.4.2. Bei allen anderen Hotspot-Produkten steht der Dienst nach erfolgreicheer Bestellung des Tickets bzw. erfolgreicher Einlösung des Gutscheins und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen am entsprechenden Hotspot an allen Hotspots zur Verfügung. Nachfolgend ist eine Nutzung an entsprechenden Hotspots zu den jeweiligen Konditionen möglich. Der Dienst steht automatisch zu Verfügung, sobald Kunden mit dem bei Kauf bzw. Einlösung genutzten Gerät in den Bereich eines entsprechenden Hotspots von Vodafone gelangen. Geänderte Nutzungsbedingungen sind nach Aufforderung durch Vodafone erneut zu akzeptieren, andernfalls ist eine automatische Einwahl nicht mehr möglich. 2.5. Hotspot-Finder Standorte, an denen ein Vodafone Hotspot zur Verfügung steht, werden in den im Internet und als App abrufbaren Hotspot-Finder von Vodafone unverbindlich angezeigt. Dieser wird durch eine Markierung auf einer Karte eines Internet-Kartendienstes (z. B. Google Maps) dargestellt. 2.6. Datensicherheit Die drahtlose Verbindung zwischen Endgeräten und dem öffentlichen Hotspot-Netzwerk er folgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte sich Zugriff auf die innerhalb dieses Netzwerkes übertragenen Daten verschaffen. Die Nutzer sind daher selbst für eine Verschlüsselung der in diesem Netzwerk übermittelten Daten (z. B. mittels HTTPS, VPN) zuständig. 2.7. Portalzugänge 2.7.1. Kundenportal Bei der WLAN-Hotspot-Flat erhält der Kunde Zugang zum Kundenportal. Das Kundenportal bietet die Möglichkeit, das Produkt zu verwalten und Rechnungs- und Verbrauchsinformationen zu erhalten. Um das Kundenportal nutzen zu können, werden dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt. 2.7.2. Hotspot-Ticketkonto Bei allen andern Produkten erhält der Kunde einen Zugang zum Hotspot-Ticketkonto. Das Hotspot-Ticketkonto bietet die Möglichkeit, persönliche Daten sowie Zahlungsinformationen zu verwalten und Informationen zur Historie der WLAN-Ticketkäufe zu erhalten. Um das Hotspot-Ticketkonto nutzen zu können, muss der Kunde einmalig eine Registrierung durchführen. 2.8. Notruf Vodafone weist den Kunden darauf hin, dass das Produkt für Notrufe sowie für die Nutzung von Produkten mit Alarm- und Notruffunktionen nicht geeignet ist. Die entsprechende Nutzung wird hiermit ausgeschlossen. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 3.1. Der Kunde ist verpflichtet, 3.1.1. bei der WLAN-Hotspot-Flat eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen, 3.1.2. bei Ticket-Produkten mit wiederkehrenden Zahlungspflichten, Zahlungsdaten (MasterCard, Visa oder PayPal) für die wiederkehrenden Zahlungen zu hinterlegen. Eine Änderung der jeweiligen Zahlungsdaten kann der Kunde im Hotspot-Ticketkonto vornehmen. 3.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift, Kreditkarten- oder Paypal-Zahlung hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale - vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten - zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 3.1.3. bei Produkten mit unbestimmten Vertragslaufzeiten eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform oder über das Hotspot-Ticketkonto mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, 3.2. Weitere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus B. III. der NB 4. Wartung Soweit Wartungsarbeiten mit Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen am System notwendig sind, werden diese in der Regel zwischen 2.00 und 5.00 Uhr durchgeführt. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Für die WLAN-Hotspot-Flat gilt: 5.1.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser taggenau berechnet. Sind für Produkte und Leistungen längere Abrechnungsperioden in der PL vorgesehen, kann der Kunde nach entsprechender Vereinbarung die Preise für diesen längeren Zeitraum im Voraus zahlen. 5.1.2. Die Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich online unter der ihm von Vodafone mitgeteilten Internetseite zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen. Lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder sofern eine Lastschrift entsprechend Ziffer 3.1.2 a) nicht eingelöst bzw. zurückgereicht wurde, bekommt er alle Rechnungen in Papierform, bis er wieder die Umstellung auf ausschließliche Online-Zurverfügungstellung verlangt. Vodafone ist berechtigt, für jede erstellte Rechnung den gemäß PL geltenden Preis zu berechnen. Wird dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch eine Übersicht über offene Forderungen (Kontoauszug) oder ein Rechnungsdoppel einer bereits nach Satz 1 oder Satz 3 zur Verfügung gestellten Rechnung zugesandt, hat der Kunde die Preise gemäß der PL zu zahlen. 5.1.3. Der Rechnungsbetrag ist spätestens fünf Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. 5.1.4. Vodafone bucht den zu zahlenden Betrag vom in der Einzugsermächtigung genannten Konto ab. Abbuchungen, die durch eine auf ein SEPA-Mandat migrierte Einzugsermächtigung autorisiert sind, erfolgen bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen frühestens einen Werktag nach Ankündigung mit der Rechnung, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Ankündigung mit der Rechnung. 5.1.5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Vodafone berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der PL ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu erheben, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, und darüber hinaus den Ersatz weitergehender Verzugskosten zu verlangen. 5.2. Für Hotspot-Tickets gilt: 5.2.1. Die Preise sind im Voraus zu zahlen und sofort zur Zahlung fällig. Bei Produkten mit bestimmten Laufzeiten gilt dies bei Abschluss der Bestellung für die gesamte Laufzeit. Bei Produkten mit unbestimmter Laufzeit (Spar-Abos) gilt dies bei Abschluss der Bestellung für die erste Zahlungsperiode und anschließend zu Beginn eines Verlängerungszeitraums für die jeweilige Zahlungsperiode. 5.2.2. Vodafone belastet das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel bei Abschluss der Bestellung und bei Produkten mit unbestimmten Laufzeiten anschließend zu Beginn einer neuen Zahlungsperiode. 3. Vodafone belastet den zu zahlenden Betrag dem durch den Kunden während der Bestellung genannten Zahlungsmittel. 5.2.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Vodafone berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der PL ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu erheben, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, und darüber hinaus den Ersatz weitergehender Verzugskosten zu verlangen. 6. Sperren der Dienste Vodafone ist abweichend von Ziff. B. III Nr. 4 der NB berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine P f lichten gemäß Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Abschnitt B. III Nr. 1-3 der NB verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes er folgt zu den in der PL genannten Preisen. Er folgt die Sperre nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, gilt dies nur, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zudem bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Vodafone bleiben unberührt. 7. Vertragslaufzeit und Kündigung 7.1. Verträge mit bestimmten Laufzeiten enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit. 7.2. Das Produkt ¿WLAN-Hotspot-Flat¿ läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform er folgen. 7.3 Ticket-Produkte mit unbestimmten Laufzeiten (¿Spar-Abos¿) laufen bis zur vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und verlängern sich anschließend jeweils automatisch um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern sie nichtnicht mit einer Frist von einem Tag zum jeweiligen Laufzeitende in Textform oder im Hotspot-Ticketportal gekündigt wurden. Sie enden ferner automatisch, wenn zu Beginn des neuen Verlängerungszeitraums der Betrag nicht eingezogen werden kann. . 7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. DiesDies ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde - für zwei aufeinander folgende Zahlungsperioden mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät. Vodafone ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, zunächst den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern. 8. EinlösungÄnderung der Leistung, der Preise oder der Allgemeinen GeschäftsbedingungenEinlösung von Gutscheinen Nach Ablauf von 18 Monaten ab Kaufdatum behält sich Vodafone vor, die Einlösung von Gutscheincodes zu verweigern. In diesem Falle kann der Kunde von Vodafone den Gutscheinwert und bei Gutscheincodes eines Gutscheinheftes den anteiligen Gutscheinwert ersetzt verlangen. 9. Änderung 9.1. a) Vodafone ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. b) Ferner ist Vodafone berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages mit dem Kunden aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt. c) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Vodafone wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von Vodafone als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt. 99.2. Vodafone ist bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 1010. Sonstige Bedingungen 1010.1. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 1010.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 1010.3. Vodafone dar f ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Drittenübertragen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird. 1010.4. Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 1010.5. Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten. 1010.6. Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1010.7. Es gilt deutsches Recht.

Nutzungsbedingungen

A. Leistungsbeschreibung 1. Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Betastraße 6¿8, 85774 Unterföhring (nachfolgend: ""Vodafone"") stellt Ihnen als Nutzer folgenden Dienst (nachfolgend: ""Dienst"") zur Verfügung: die Möglichkeit, mithilfe drahtloser Technologie (sog. Wireless Local Area Network, WLAN) von bestimmten Standorten, an denen sich Zugangspunkte für den gegenständlichen Dienst befinden (Hotspot), auf das Internet zuzugreifen und über das Breitband-Netzwerk von Vodafone sowie über das Internet Daten zu senden und zu empfangen. 2. Die Bereitstellung des Dienstes richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Eine jederzeitige und ununterbrochen störungsfreie Zurverfügungstellung wird nicht zugesagt. Der Dienst kann durch geografische, atmosphärische oder sonstige Bedingungen oder Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, beeinträchtigt werden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot abhängig. 3. Nutzer, die die ""WLAN-Hotspot-Flat"" oder den ""Homespot-Service"" von Vodafone gebucht haben (nachfolgend zusammenfassend: WLAN-Kunden), können auf der Hotspot-Startseite mittels gültigem Login für das Kundenportal neben diesem Login bis zu 3 weitere Nutzerkonten (""Hotspot- Logins"") anlegen und optional ein Endgerät je Nutzerkonto für eine automatische Verbindung hinterlegen. 4. Eine Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs am jeweiligen Standort oder zur Bereitstellung des Dienstes an bestimmten Standorten oder an weiteren Hotspots besteht nicht. Sofern die Nutzung des Dienstes kostenlos ermöglicht wird, behält sich Vodafone vor, die Leistung zu jeder Zeit einzustellen, einzuschränken oder zu ändern. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Bei Verdacht auf unverhältnismäßige Up- oder Downloads und/oder rechtswidrige Nutzung ist Vodafone berechtigt, den Zugang jederzeit zu sperren oder einzuschränken. 5. Die drahtlose Verbindung erfolgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung. Es kann daher seitens Vodafone nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugriff auf die zwischen dem Nutzer und dem Hotspot übertragenen Daten verschaffen. B. Nutzungsbedingungen I. Nutzung 1. Ohne Login: Der Dienst steht den Nutzern an Hotspots, die ein entsprechendes Angebot vorsehen, gemäß den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen zur Verfügung, sobald sie ihn auf unserer Anmeldeseite aufrufen und diese Nutzungsbedingungen akzeptieren. 2. Mit Login: WLAN-Kunden steht der Dienst an Hotspots, die ein entsprechendes Angebot vorsehen, nach erstmaligem Anlegen eines Hotspot-Logins oder Anmeldung durch Eingabe der Login-Daten für das Kundenportal und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen am entsprechenden Hotspot zur Verfügung. Nachfolgend ist eine Nutzung an entsprechenden Hotspots nach Login möglich; geänderte Nutzungsbedingungen sind erneut zu akzeptieren. Sofern bei einem Login entsprechend dem vorangegangenen Satz ein Endgerät zur automatischen Einwahl registriert wird, steht der Dienst automatisch zu Verfügung, sobald WLAN-Kunden mit diesem Gerät in den Bereich eines entsprechenden Hotspots von Vodafone gelangen. Geänderte Nutzungsbedingungen sind nach Aufforderung durch Vodafone erneut zu akzeptieren, andernfalls ist eine automatische Einwahl nicht mehr möglich. II. Nutzungsvoraussetzung Für die Nutzung von Hotspots ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop oder Smartphone) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert und das System muss als DHCP-Client konfiguriert sein. Die Schaffung der Nutzungsvoraussetzungen obliegt dem Nutzer. III. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 1. Der Nutzer ist verpflichtet, a. den überlassenen Dienst nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zu nutzen; b. den Zugang zum Dienst vor unberechtigtem Zugriff Dritter und insbesondere die Login-Daten oder die angemeldeten Geräte vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen; c. den Dienst Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben; ebenso wenig dürfen Verbindungen für Dritte (insbesondere gegen Gegenleistung) hergestellt werden; d. bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer - keine urheberrechtlich geschützten Werke in Tauschbörsen unerlaubt anzubieten oder in anderer Weise zu verwerten; - dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Zugang zu dem Dienst eingestellten, abgerufenen oder sonst wie verfügbar gemachten oder genutzten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden; - die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu beachten - bei Zugriff auf Inhalte oder Software, die Eigentum Dritter sind bzw. in Lizenz von Dritten überlassen werden und die die Erfüllung bestimmter Nutzungsbedingungen fordern, diese Bedingungen zu erfüllen. 2. Der Nutzer ist ferner insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: a. unaufgeforderten und/oder verdeckten Versand von Informationen, Programmen und sonstigen Inhalten, z. B. Massen-E-Mails oder SMS mit unerwünschter und unverlangter Werbung (sog. Spamming) oder E-Mails mit Dateianhängen wie Einwählprogrammen; b. rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel (sog. Stalking; § 238 Strafgesetzbuch); c. unbefugtes Abrufen von Informationen oder Daten und unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssysteme oder -netze. 3. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, a. sicherzustellen, dass alle Einrichtungen des Nutzers, die er für den Zugang zu dem Dienst nutzt, für diesen Dienst geeignet sind sowie ausreichend gegen Bedrohungen und Datenzugriffe Dritter, wie z. B. Viren, Würmer und trojanische Pferde, durch Virenscanner, Firewall etc. geschützt sind; b. für eine verschlüsselte Übertragung der von ihm oder an ihn unter Nutzung des Dienstes übermittelten Daten zu sorgen, z. B. durch Nutzung von SSL-Verschlüsselung (u. a. https), VPN; c. alle Einrichtungen des Nutzers entsprechend der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers zu benutzen. 4. Verletzt der Nutzer seine Pflichten und Obliegenheiten nach diesem Abschnitt, so ist Vodafone berechtigt, jederzeit den Zugang zu dem kostenlosen Dienst zu sperren. IV. Datensicherheit und Datenschutz 1. Der Nutzer erkennt an, dass Vodafone aufgrund der Art des Dienstes nicht gewährleisten kann, dass der Dienst gegen rechtswidrige Zugriffe oder Nutzung geschützt ist. 2. Vodafone übernimmt keine Haftung dafür, dass Informationen und Daten, die durch den Nutzer über den Dienst und/oder das Internet übermittelt werden, bei der Übermittlung von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden, von dem vorgeblichen Absender stammen oder den vorgesehenen Empfänger erreichen. 3. Der Internetzugang wird bei Inaktivität nach 10 Minuten aus Sicherheitsgründen getrennt. Inaktivität liegt dann vor, wenn keine Kommunikation zwischen Endgerät und dem Hotspot erfolgt. 4. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz bei Vodafone finden Sie auf der Website von Vodafone unter www.vodafone.de. V. Inhalteverantwortung und Haftung des Nutzers 1. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder den Dienst überträgt oder auf sonstige Weise verbreitet (z. B. auch per E-Mail, Newsgroups, Chat-Diensten), gegenüber Vodafone und Dritten. Dies gilt auch für Inhalte, die durch Dritte entsprechend übertragen oder verbreitet werden, deren Zugang zum Dienst (insbesondere über Nutzerkonten nach Ziffer A 3. der Nutzer zu vertreten hat. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch Vodafone. 2. Der Nutzer stellt Vodafone von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Nutzers aus dem Abschnitt ¿Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers¿, einer rechtswidrigen Verwendung der Dienste und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder durch entsprechende Handlungen Dritter, deren Zugang zum Dienst von Vodafone (insbesondere über Nutzerkonten nach Ziffer A 3. der Nutzer zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Dienste verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Vodafone. VI. Haftung von Vodafone 1. Vodafone haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder durch ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio. € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund des- selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 2. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 1. liegen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. 3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie. 4. Für den Verlust von Daten haftet Vodafone bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 2. nur, soweit der Nutzer seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 5. Die Haftung von Vodafone für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.